ⓘ 𝘛𝘩𝘪𝘴 𝘶𝘴𝘦𝘳 𝘪𝘴 𝘴𝘶𝘴𝘱𝘦𝘤𝘵𝘦𝘥 𝘰𝘧 𝘣𝘦𝘪𝘯𝘨 𝘱𝘢𝘳𝘵 𝘰𝘧 𝘢 𝘵𝘦𝘳𝘳𝘰𝘳𝘪𝘴𝘵 𝘰𝘳𝘨𝘢𝘯𝘪𝘻𝘢𝘵𝘪𝘰𝘯 𝘤𝘢𝘭𝘭𝘦𝘥 𝘈𝘯𝘵𝘪𝘧𝘢. 𝘗𝘭𝘦𝘢𝘴𝘦 𝘳𝘦𝘱𝘰𝘳𝘵 𝘢𝘯𝘺 𝘴𝘶𝘴𝘱𝘪𝘤𝘪𝘰𝘶𝘴 𝘣𝘦𝘩𝘢𝘷𝘪𝘰𝘳.
Das ist nicht mal ansatzweise repräsentativ. Aber taugt wunderbar zur Stimmungsmache.👏
Das ist nicht mal ansatzweise repräsentativ. Aber taugt wunderbar zur Stimmungsmache.👏
taz.de/Antisemitism...
taz.de/Antisemitism...
1. Verletzung der politischen Mäßigungspflicht (§ 60 Abs. 2 BBG, gibts auch landesrechtlich).
2. Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten (§ 34 S. 3 BeamtStG).
3. Rufschädigung der Hochschule und Beeinträchtigung der dienstlichen Integrität.
Z.B. "Was man allerdings nicht tun darf: diese rechnerische Mitte in jedem Fall und zu jeder Zeit für das Zentrum und den einzig richtigen Ort der Demokratie zu halten."
Z.B. "Was man allerdings nicht tun darf: diese rechnerische Mitte in jedem Fall und zu jeder Zeit für das Zentrum und den einzig richtigen Ort der Demokratie zu halten."
correctiv.org/faktencheck/...
correctiv.org/faktencheck/...
In den Kommentaren sammeln sich auf jeden Fall schon die üblichen Verdächtigen, die im mildesten Fall ein Verbot "der Antifa" fordern und im schlimmsten Fall hartes Durchgreifen und Hängen von Zecken.
Medienversagen Beispiel Nr.42069
In den Kommentaren sammeln sich auf jeden Fall schon die üblichen Verdächtigen, die im mildesten Fall ein Verbot "der Antifa" fordern und im schlimmsten Fall hartes Durchgreifen und Hängen von Zecken.
Medienversagen Beispiel Nr.42069