„Grundgesetz (GG): Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dies ist die höchste verfassungsrechtliche Grundlage für Gleichstellung und somit auch für Barrierefreiheit.❗️
„Grundgesetz (GG): Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dies ist die höchste verfassungsrechtliche Grundlage für Gleichstellung und somit auch für Barrierefreiheit.❗️