Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren oder queren, aber nicht durchfahren.
Die höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit ist 30 km/h.
www.wien.gv.at/verkehr/radf....
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
Der motorisierte Verkehr darf nur zufahren oder queren, aber nicht durchfahren.
Die höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit ist 30 km/h.
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