- du hast das Recht den Durchsuchungsbeschluss einzusehen (der muss wg anfangsverdacht auf richterlichem Beschluss beruhen außer bei begründeter Gefahr im Verzug) und du hast das Recht auf eine Kopie von diesem DB
- Du darfst deine/n Anwältin kontaktieren
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Vernichtung durch Unterversorgung ist irgendwie Deutschlands Ding.
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