Kriminologie | Strafrecht | Law & Society
Doktorand (Doc.CH @snsf.ch) und noch ein paar andere Dinge
Aber diese
Aber diese
Die Begründung muss man ja nicht mit den Gründen für ein Urteil verwechseln. Bei einer hundskomunen Hausdurchsuchung wäre der Anfangsverdacht ja vielleicht doch angenommen worden.
Die Begründung muss man ja nicht mit den Gründen für ein Urteil verwechseln. Bei einer hundskomunen Hausdurchsuchung wäre der Anfangsverdacht ja vielleicht doch angenommen worden.