Du sagst es ,da wirds noch Auslegungsprobleme geben ,das kann ich dir jetzt schon versichern, ich tippe auch auf Verfassungs klagen ,bis es vernünftig angepasst ist ,weil so isses Dreck ..Bei 61 gramm biste Straftäter,bei 49 g ist alles in bester Ordnung ..Das ist ein Fall fürs Verfassungs Gericht
Du sagst es ,da wirds noch Auslegungsprobleme geben ,das kann ich dir jetzt schon versichern, ich tippe auch auf Verfassungs klagen ,bis es vernünftig angepasst ist ,weil so isses Dreck ..Bei 61 gramm biste Straftäter,bei 49 g ist alles in bester Ordnung ..Das ist ein Fall fürs Verfassungs Gericht