Das klingt sehr vernünftig und gar nicht dysfunktional!
Das klingt sehr vernünftig und gar nicht dysfunktional!
Was aber der OGH nach dem Kostenausspruch, unter „Bleibt hinzuzufügen“ (wohl dem OLG Graz?) mit dem Verweis sagen will, ist mir unklar.
Was aber der OGH nach dem Kostenausspruch, unter „Bleibt hinzuzufügen“ (wohl dem OLG Graz?) mit dem Verweis sagen will, ist mir unklar.
„Unbestreitbare Wissenschaftlichkeit“ ist außerdem so ein bisschen eine contradictio in adiecto.
„Unbestreitbare Wissenschaftlichkeit“ ist außerdem so ein bisschen eine contradictio in adiecto.