Arrakis
arrakisisme.bsky.social
Arrakis
@arrakisisme.bsky.social
Danke für die klare und deutliche Einordnung!
January 6, 2026 at 10:26 AM
Meines Wissens nach haben wir eine SPÖ-Justizministerin und ich hätte nicht vernommen, dass sie die Vorschläge der Experten aufgrund von Widerstand der ÖVP nicht durchbringt. Eher verteidigt sie (insbesondere) die Leitung durch ein Dreierkollegium und die Möglichkeit, RA und Univ.-Prof. zu ernennen.
December 17, 2025 at 1:46 PM
Der Staatsanwaltschaft eine SLAPP Klage zu unterstellen, ist auch eine originelle Sichtweise.
December 11, 2025 at 4:05 PM
Ja, max. EUR 30.000,- sollte der Angeklagte hier erhalten. Wie viel er tatsächlich erhält, kann man derzeit wohl noch nicht sagen, weil offenbar erst heute freigesprochen wurde und daher erst der Zuspruch eines Kostenersatzes beantragt werden muss. Vielleicht erhält er auch sämtliche Kosten ersetzt.
December 11, 2025 at 4:03 PM
Handelt es sich bei Ihrem Verfahren nicht um ein zivilrechtliches Verfahren?
In einem Zivilprozess sitzt nämlich niemand auf einer "Anklagebank", weil es keinen "Angeklagten" gibt, sondern nur Kläger und Beklagte. Die Formulierung scheint hier etwas verwirrend.
November 20, 2025 at 10:55 PM
Würde hier nur ergänzen, dass die Diversion bereits von einem unabhängigen Gericht ausgesprochen wurde, weil ab Anklageerhebung das Gericht für die Diversion zuständig ist (§ 199 StPO).
October 14, 2025 at 5:29 PM
Der Vollständigkeit halber wäre hier aber zu erwähnen, dass dieses Urteil - soweit ich weiß - nicht rechtskräftig ist und daher immer noch vom OLG abgeändert werden kann. Soll zwar keine Rechtfertigung sein, aber gerade um erstinstanzliche Fehlurteile zu korrigieren, gibt es Rechtsmittelgerichte.
September 5, 2025 at 4:57 PM
Instanzenzugs "tragen" - wie sie bestimmt wissen(2/2).
August 23, 2025 at 6:58 AM
Wenngleich ich Ihre Verurteilung von all den aufgezählten Urteilen am wenigsten nachvollziehen kann, ist dieses in dieser Aufzählung wohl fehl am Platz, da - soweit ich mitbekommen habe - noch beim OLG liegt. "Nach Strassburg" kann man ein Urteil aber erst nach Ausschöpfung des innerstaatlichen (1)
August 23, 2025 at 6:57 AM
Auf andere Ausnahmebestimmungen (§ 6 Abs 2 Z 7 KSchG) darf ebenfalls hingewiesen werden. Natürlich gibt es Schutzmechanismen zugunsten der schwächeren Vertragsparteien. Wo ein solcher nicht benötigt wird, gilt aber die Privatautonomie. Und das sollte in einem liberalen Rechtsstaat auch so bleiben.
August 23, 2025 at 6:51 AM
einschließlich der Streitigkeiten über die Eingehung, das Bestehen, die Auflösung und die rechtliche Einordnung solcher Verträge, und alle wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüche nicht Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein."
Die Angst von Herrn Bauer ist somit unbegründet. (3/n)
August 23, 2025 at 6:47 AM
nicht nach dem Mietrechtsgesetz, sondern nach islamischem Recht geschlossen werden." Nach § 582 Abs 2 ZPO können nämlich insbesondere alle Ansprüche aus Verträgen, die dem Mietrechtsgesetz oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auch nur teilweise unterliegen, (2/n)
August 23, 2025 at 6:46 AM
Herr Bauer hätte sich vor dem Verfassen dieses Kommentars auch einmal die maßgeblichen Bestimmungen zur Schiedsgerichtsbarkeit ansehen können, bevor er Prof. Oberhammer und Präs. Griss hier derart kritisiert und sich etwa fragt, "in welchem Ausmaß bereits Mietverträge zwischen Muslimen (1/n)
August 23, 2025 at 6:42 AM
Zudem wurde die ordentliche Revision ausdrücklich zugelassen, sodass auch das BVwG von einer erheblichen Rechtsfrage ausgeht, die letztlich durch den VwGH geklärt werden wird (sofern eine Amtsrevision auch tatsächlich erhoben wird).
August 6, 2025 at 1:43 PM
Natürlich ist die Leitungsposition des BVwG eine einflussreiche Position (was die Dienstaufsicht betrifft).
Das ändert jedoch nichts daran, dass ein:e Richter:in in Ausübung der Rechtsprechung keinen Weisungen des Präsidenten ausgesetzt ist. Das wird durch Ihr Posting jedoch suggeriert.
August 6, 2025 at 1:41 PM
Vor allem nicht vergleichbar. Das vielzitierte "Daschlogn" soll in einer internen (nicht öffentlichen) Besprechung gefallen sein.

Hier handelt es sich um eine im RIS veröffentlichte, begründete Entscheidung, die mit einem weiteren (ordentlichen) Rechtsmittel bekämpft werden kann.
August 6, 2025 at 12:22 PM
Wie soll es da einen Zusammenhang geben? Ein (Verwaltungs-)Richter ist weisungsfrei und daher nicht davon abhängig, wer Präsident:in des Gerichts ist.
Die Entscheidung kann man allenfalls inhaltlich kritisieren, aber die Schlüsse, die auf Social Media gezogen werden, sind abenteuerlich.
August 6, 2025 at 12:19 PM
Schätze die Dunkelkammer grundsätzlich sehr, aber eine eigene Podcast-Folge mit diesem Herrn hätte es wohl nicht gebraucht.
June 21, 2025 at 7:57 PM
Was sind das für völlig unbelegte Schlüsse, die Sie da ziehen?
Der Fall wird niemandem "übergeben", sondern nach der Geschäftsverteilung zugeteilt. Die Befangenheit wurde abgelehnt und hat mit dem (inhaltlichen) Freispruch nichts zu tun.
June 8, 2025 at 12:12 PM
😵‍💫
June 8, 2025 at 7:03 AM
Dürfen sie. Genauso, wie das Publikum kund tun darf, was es davon hält.
June 7, 2025 at 7:10 PM
"Lebensgefährt:in" im Rechtssinne verlangt auch diverse Kriterien (Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft), sodass man hier - zumindest wenn es Gerichtsverfahren betrifft - auch präzise sein sollte.
June 7, 2025 at 11:56 AM
Ja, weil es natürlich einfacher ist, sich wechselseitig zu bestätigen, als sich auch kritischen Fragen von außen zu stellen. Die von Klenk angebotene 3er Runde wär wohl für das Publikum von großem Erkenntniswert. Schade, dass diese (jedenfalls derzeit) wohl nicht zustande kommt.
June 6, 2025 at 2:30 PM
Danke für diesen Kommentar! Erstaunlich, wie viele (auch seriöse) Journalist:innen in diesem Fall bereitwillig Verschwörungstheorien verbreiten. Und die inflationäre Verwendung des Begriffs "SLAPP"-Klage schadet den Fällen, die davon wirklich betroffen sind.
May 28, 2025 at 5:44 AM
Das sind ja mal gute Nachrichten. Einer der besten seines Faches!
May 7, 2025 at 11:41 AM