Fertig novelliert – Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz 2025
2025 war das **Jahr des neuen Datenschutzrechts** : Das novellierte DSG-EKD trat in Kraft, das novellierte KDG wurde beschlossen. 2025 war außerdem das Jahr, in dem KI-Themen endgültig nicht mehr aus dem kirchlichen Datenschutz wegzudenken sind – nicht zuletzt, weil Papst Leo XIV. den **Umgang mit künstlicher Intelligenz als soziale Frage unserer Zeit** identifiziert hat.
(Bildquellen: Nazym Jumadilova auf Unsplash und Ingmar auf Unsplash, Montage fxn)
Der Artikel-91-Jahresrückblick zeigt, welche Themen den kirchlichen Datenschutz 2025 geprägt haben. Wieder einmal sind viele Dauerbrenner dabei – manche Themen kommen aber langsam zu einem Abschluss.
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1 Aus den Aufsichten
1.1 Tätigkeitsberichte
2 Aus den Gerichten
2.1 Kirchliche Gerichte
2.2 Staatliche Gerichte
3 Themen
3.1 Aufarbeitung
3.2 Jehovas Zeugen
3.3 Aus dem Vatikan
3.4 Beichtgeheimnis
3.5 Künstliche Intelligenz
4 Gesetzgebung
4.1 Kirchliche Gesetzgebung
4.2 Staatliche Gesetzgebung
5 Gastbeiträge und Interviews
6 Praktisches
7 In eigener Sache
8 Aus der Welt
9 Bisherige Jahresrückblicke
## Aus den Aufsichten
* Seit dem 1. Januar 2025 gibt es nur noch **eine evangelische Aufsicht** – mit dem Ende des DSBKD hat der BfD EKD die Aufsicht über alle EKD-Gliedkirchen übernommen.
* In die Frage nach der Aufsichtszuständigkeit für Jehovas Zeugen kam endlich Bewegung. Nachdem sich Hessen und Berlin über die Zuständigkeit für die Körperschaft über Jahre nicht einig werden konnten, ist das jetzt klar (Berlin übernimmt). Außerdem hat erst die Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalts ihre Zuständigkeit für lokale Gliederungen erklärt, anschließend haben die meisten Landesdatenschutzaufsichten nachgezogen.
* Der NRW-Diözesandatenschutzbeauftragte geht nicht in eine dritte Amtszeit.
* Beim Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland gibt es einen neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
* Die KDSA Nord ist **immer noch keine KdÖR.**
* Bei der Datenschutzkonferenz dürfen die kirchlichen Aufsichten weiterhin nur am Spielfeldrand dabei sein.
* Die **alt-katholische** Datenschutzaufsicht war mit dem Auslaufen der Amtszeit des bisherigen Bistumsdatenschutzbeauftragten (der nicht viel getan hat) seit Anfang des Jahres vakant. Eine neue Besetzung steht noch aus.
### Tätigkeitsberichte
Bei den Tätigkeitsberichten treten die Corona-Nachwehen langsam in den Hintergrund. Das nächste große Thema ist **KI in der Kirche**. Die Reihenfolge der Berichte hat sich mittlerweile recht verlässlich eingependelt: Die Ordensdatenschutzbeauftragten sind am schnellsten, Dortmund kommt auf den letzten Drücker. Erstmals gab es auch einen Bericht aus Bayern, seit das KDSZ Bayern errichtet wurde. Ungerade Jahre sind evangelische Berichtsjahre – mit nur noch einer Aufsicht bleibt das so.
* **Ordensdatenschutzbeauftrage:** Ein einziger Ort für viele Beschwerden (2024)
* **Datenschutzbeauftragter des Bundes freikirchlicher Pfingstgemeinden:** Aufsichtsbekannt archiviert (2022/23)
* **KIOD (Polen):** Tätigkeitsbericht 2024
* **KDSA Ost:** Klare Kante für Grundrechte (2024)
* **Datenschutzaufsicht Jehovas Zeugen:** Tätigkeitsbericht 2021
* **BfD EKD:** Grundrechtsbasierte Datennutzung (2023/2024)
* **KDSZ Frankfurt:** ToMs für die Plazenta (2024)
* **KDSA Nord:** KI ist da (2023)
* **KDSZ Bayern:** Alles neu in Nürnberg (2023/2024)
* **KDSZ Dortmund:** Pflichtbericht (2024)
## Aus den Gerichten
### Kirchliche Gerichte
2025 wurden eine Fülle von Entscheidungen zum kirchlichen Datenschutz veröffentlicht – aber wieder ausschließlich katholische. Nach wie vor ist unklar, warum Fälle mit Datenschutzbezug in der evangelischen Verwaltungsgerichtsbarkeit eine viel geringere Rolle spielen.
* Die Aufarbeitungskommission Nord hat eine Klage beim IDSG eingereicht. Es geht um die Frage, ob sie zurecht von der Datenschutzaufsicht als **eigene verantwortliche Stelle** betrachtet wird, wie es die katholische Datenschutzkonferenz in einem ihrer seltenen Beschlüsse festgehalten hat. Auch der BfD EKD sieht in den URAKs eigene Verantwortliche.
* Das IDSG hat zur **Anonymisierung von Betroffenendaten** und insbesondere Tathergangsschilderungen im Kontext der Münsteraner Studie entschieden – eine Entscheidung, die wichtige Weichen für weitere Aufarbeitungsbemühungen stellt.
* Ebenfalls vom IDSG kam die Klärung einer zentralen Frage des kirchlichen Datenschutzes: Wie funktioniert eigentlich **gemeinsame Verantwortlichkeit** , wenn mehrere Datenschutzgesetze beteiligt sind? Das Ergebnis ist sehr praxisrelevant und gut umzusetzen.
* Inwiefern **Löschen eine Datenschutzverletzung** ist, beschäftigte den IDSG in mindestens zwei Fällen. Ich habe die erste Entscheidung eher positiv, Matthias Ullrich eher negativ besprochen – hier ging es darum, dass zuviel gelöscht wurde. Im zweiten Fall hat das IDSG seine Rede vom Löschen als bestem Datenschutz wieder aufgegriffen.
* Das KDG hat einen notorisch schlecht bestimmten Geltungsbereich – was »**sonstige kirchliche Rechtsträger** « sind, braucht zur sachgerechten Auslegung kirchenrechtliche Kompetenz. Die hat beim IDSG leider völlig gefehlt, als es darüber entschied, ob Kolping das KDG anwenden muss.
* Das **DSG- DBK** hatte weniger zu tun; im Fall der Haustürwerbung einer Kirchenzeitung hat es das IDSG bestätigt.
### Staatliche Gerichte
* Das BAG hatte zugunsten einer Kirchenmusikerin entschieden, die **Einsicht in ein Kirchengemeinderatsprotokoll** eingeklagt hatte, in der es um ihre Personalsache ging. Dagegen hat die Gemeinde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die immer noch nicht bearbeitet wurde – aber eben auch nicht abgewiesen wurde. Pikant: Verfassungsbeschwerden haben keine aufschiebende Wirkung, dennoch hat die Gemeinde erst spät eine einstweilige Anordnung beantragt, um auch legal das eingeklagte Protokoll bis zu einer Entscheidung zurückhalten zu dürfen.
* Im März gingen beim EuGH die Vorlagefragen aus Belgien zum **Löschen aus Taufbüchern** ein. Noch ist in dem Verfahren nichts terminiert. Der Vatikan hat sich aber durch das Gesetzesdikasterium geäußert und erläutert, warum Taufbücher nicht gelöscht werden dürfen, und Papst Leo XIV. ist persönlich an dem Thema interessiert.
* Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass das **staatliche Arbeitsgericht für eine arbeitsrechtliche Frage mit Datenschutzbezug zuständig** ist und hat damit die herrschende Meinung bestätigt. In der eigentlichen Sache steht das Urteil noch aus.
## Themen
### Aufarbeitung
* Das Dikasterium für die Gesetzestexte hat sich noch einmal deutlich dagegen gestellt, die **Namen verstorbener Beschuldigter** zu nennen. Unter anderem (aber nicht vorrangig) auf Grundlage dieser Äußerung hat das Bistum **Aachen** seine Liste mutmaßlicher und verurteilter Täter offline genommen.
* Der Streit um die **Anonymisierung** in der Münsteraner Studie führt dazu, dass Anonymisierung in Studien einen größeren Stellenwert einnimmt. In **Würzburg** gab es Kritik aufgrund von Schwärzungen in Akten, die für die Studie herangezogen wurde. Kurz darauf veröffentlichte das IDSG seine Entscheidung zu Münster. In **Augsburg** und insbesondere in **Passau** hat die IDSG-Entscheidung deutlichen Niederschlag gefunden.
* Ein Dauerbrenner ist die Frage, wie kirchliche Akten zur Missbrauchsaufarbeitung verwendet werden können. Die Aufarbeitungskommission für die Diözesen **Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz** hat in ihrem Tätigkeitsbericht Grundsatzkritik an der Musterordnung zur Akteneinsicht geübt. In **Trier** gab es eine neue Akteneinsichtsordnung für die Einsicht durch Betroffene und Angehörige, eine Premiere.
* Die EKD hat in ihrer **Anerkennungsrichtlinie** auch Regelungen für den Datenschutz und die Akteneinsicht durch Betroffene.
* Die NRW-Bistümer haben ihre Rechtsgrundlagen für die **Verwendung von Personal- und Sachakten zur Aufarbeitung** weitgehend vereinheitlicht.
* Der **IT-Vorfall** , der die Deutsche Bischofskonferenz zeitweise lahmgelegt hat, hat auch Betroffenenreaktionen ausgelöst. Der »Eckige Tisch« fordert eine unabhängige IT für unabhängige Aufarbeitungsinstitutionen.
### Jehovas Zeugen
Am Umgang der staatlichen Aufsichten mit Jehovas Zeugen bin ich schon länger dran – lange konnten sie Berlin und Hessen nicht einigen, wer für die zentrale Körperschaft zuständig ist. In diesem Jahr kam Bewegung in die Sache.
* Der Aufschlag kam aus Sachsen-Anhalt: Die dortige Landesdatenschutzbeauftragte erkennt das Datenschutzrecht und damit die eigene Aufsicht der Zeugen nicht an.
* Eine Abfrage unter allen Landesdatenschutzaufsichten hat gezeigt: Die sachsen-anhaltinische Meinung wird von fast allen geteilt. Damit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Zulässigkeit des eigenen Datenschutzrechts gerichtlich überprüft wird.
* Jehovas Zeugen selbst bleiben wenig überraschend bei ihrer Rechtsauffassung.
### Aus dem Vatikan
* Im Vatikan-Dokument »Antiqua et nova« wurde **Datenschutz erstmals lehramtlich gewürdigt** und begründet. Das Verständnis von personenbezogenen Daten als Beziehungsdaten, deren Schutz Freiheitsräume bewahrt, ist erstaunlich nah am Verständnis des Bundesverfassungsgerichts im Volkszählungsurteil.
* Die KI-Kommission des Vatikanstaats wurde eingerichtet. Seither hat man nichts mehr von ihr gehört.
* **Papst Franziskus** war der erste Papst, dessen Pontifikat von Fragen der Digitalität mitgeprägt war. Deshalb habe ich nach seinem Tod zurückgeblickt: Franziskus und die Daten – ein netzpolitischer Blick auf sein Pontifikat.
### Beichtgeheimnis
* Weltweit ist das Beichtgeheimnis unter Druck: Im US-Bundesstaat Washington, in Großbritannien und in Ungarn gab es Gesetzesinitiativen, die unterschiedlich weit gediehen sind.
* Das Beichtgeheimnis ist nicht nur eine katholische Angelegenheit: In Washington haben auch die Orthodoxen geklagt.
### Künstliche Intelligenz
* Gleich zu Beginn seines Pontifikats hat **Leo XIV.** den Umgang mit KI zu einem wichtigen Thema erklärt. Im Laufe des Jahres äußerte er sich immer wieder dazu und wurde sogar als »TOP-KI-Denker« ausgezeichnet.
* Auch die lateinamerikanischen Bischöfe haben sich umfassend mit KI befasst, der Wiener Altkardinal Schönborn knapper und pointierter.
* In der Evangelischen Kirche von Kurhessen und Waldeck wurde es praktisch: Sieben Leitsätze sollen den KI-Einsatz prägen. Noch kompakter sind die vier knappen Anweisungen der niederländischen katholischen Kirche zum Einsatz von KI.
* Die Caritas hat untersucht, wie KI im Verband genutzt wird: 44 Prozent der beim Caritas-Panel befragten Rechtsträger haben sich schon mit KI befasst, davon gibt die Hälfte eine Nutzung im Einrichtungsalltag an.
* Ausführlich hat sich das Katholische Büro Berlin zur KI-Regulierung geäußert.
## Gesetzgebung
### Kirchliche Gesetzgebung
* Am 1. Mai trat das novellierte **DSG- EKD** in Kraft. Im Spätjahr erschien dann auch eine (leider nur online verfügbare) zweite Auflage des DSG-EKD-Kommentars, der die Änderungen berücksichtigt.
* Die **Novelle des KDG** wurde durch den VDD beschlossen. Kurz vor Weihnachten wurde sie auch veröffentlicht, so dass ich das neue KDG und die neue KDG-DVO noch in diesem Jahr analysieren konnte. Jetzt liegt es an den Diözesanbischöfen, es so rechtzeitig in Kraft zu setzen, dass der 1. März 2026 als Startdatum bleibt.
* Die anderen katholischen Reformprojekte laufen weiter, ohne dass ein Abschluss in Sicht wäre: **keine neue MAVO, keine neue KAO**. Immerhin wurde der Anhörungsentwurf der neuen MAVO bekannt – die geplante Regelung zum Datenschutz der MAV habe ich mir angeschaut.
### Staatliche Gesetzgebung
* Das **Beschäftigtendatenschutzgesetz** hat es zwar ins Sofortprogramm der neuen Bundesregierung geschafft, passiert ist aber noch nichts.
* Anders sieht’s beim **BDSG **aus. Hier gibt es einige konkrete Pläne zur »Entbürokratisierung«, die betreffen aber nicht den kirchlichen Datenschutz. Relevant wäre vor allem, die Frage nach der Zuständigkeit der Aufsichten für körperschaftlich verfasste Religionsgemeinschaften ohne eigene Aufsicht zu klären.
## Gastbeiträge und Interviews
Das meiste hier schreibe ich. Das muss nicht sein: Über Angebote von Gastbeiträgen freue ich mich immer. Leider ist es gar nicht so einfach, Menschen zum Schreiben zu bewegen – umso mehr freut es mich, wenn die wenigen Gastbeiträge von so hoher Qualität sind wie in diesem Jahr sind.
* Matthias Ullrich hat eine **Entscheidung des IDSG zum Löschen** kritisch kommentiert.
* Sven Braun und Sascha Kremer haben für mich den neuen § 50b DSG-EKD zur **Mitgliederkommunikation** analysiert.
* Emmanuel S. Caliwan ist Rechtsanwalt und Datenschützer auf den Philippinen. Seinen Beitrag zum **Löschrecht für Taufbücher** durfte ich in deutscher Übersetzung veröffentlichen.
* Mit dem Leiter der Essener Bahnhofsmission habe ich über die Kampagne zum **Schutz von Menschen auf der Straße vor »Charity«-Influencer*innen** gesprochen.
* Mit dem Projektkoordinator von **ELOKI** habe ich darüber gesprochen, warum die evangelische Kirche eine eigene KI braucht und wie sie das angeht.
## Praktisches
Die (datensparsam erhobenen) Zugriffszahlen zeigen: Praxisrelevantes läuft besonders gut. Hier wäre auch ein guter Ansatzpunkt für Gastbeiträge aus dem Datenschutz-Alltag von Leser*innen.
* In diesem Jahr hatte ich einen MAV-Schwerpunkt – sowohl bei Schulungen und Workshop als auch hier. Eine kleine Serie befasst sich mittlerweile mit dem **Datenschutz der MAV**:
* Datenschutzkonzept der MAV – so geht’s
* Datenschutz und Mitbestimmung – welche Rechte hat die MAV?
* Haben MAVen ein datenschutzrechtliches Beschwerderecht?
* Betriebliche Datenschutzbeauftragte und MAV-Mitglied – geht das?
* Beschäftigtendatenschutz in KDG und DSG-EKD
* Nach der Niederlage der BfDI in Sachen Bundesregierungs-Facebook-Seite in erster Instanz hat sie eine Handreichung für **Behörden-Social-Media** veröffentlicht. Wie man die im kirchlichen Bereich fruchtbar machen kann, habe ich aufgeschrieben.
* Eine hilfreiche technische **Checkliste für Webseiten** gab es vom KDSZ Frankfurt
* **Messenger-Dienste** sind Telekommunikationsdienste – das ist nicht allen bekannt, macht aber den Einsatz datenschutzrechtlich etwas einfacher.
* Gilt das **Kunsturhebergesetz** noch und wie spielt es mit dem kirchlichen Datenschutzrecht zusammen?
* Datenschutz bei **Gebetsanliegen** und Fürbittbüchern
## In eigener Sache
* Am 14. Juli wurde **Artikel91.eufünf Jahre alt** (den offiziellen Geburtstag markiert ein Tweet).
* 2025 ist nach langem Vorlauf der **Taeger/Gabel in fünfter Auflage** erschienen – ab dieser Auflage kommentiere ich zusammen mit Karsten Kienast den Art. 91 DSGVO.
* Dreimal war ich in Podcasts zu Themen des kirchlichen Datenschutzes: Einmal beim Eule-Podcast, zweimal im MAV-Podcast (davon ist aber bislang nur die erste Folge erschienen).
## Aus der Welt
* Die Jahresrückblicke des **Dresdner Instituts für Datenschutz** – Teil 1 (Januar bis Juni) und Teil 2 (Juli bis Dezember) – und von **Dr. Datenschutz** – Teil 1 (Januar bis März), Teil 2 (April bis Juni), Teil 3 (Juli bis September) und Teil 4 (Oktober bis Dezember) – haben im Blick, was allgemein in der Welt des Datenschutzes passiert ist.
* Wer lieber hört als liest: Im **c’t-Datenschutz-Podcast** Ausgelegt gibt’s einen launigen und kontroverse Jahresrückblick zum weltlichen Datenschutz.
## Bisherige Jahresrückblicke
* Corona und Schrems II: Das war **2020**
* Corona, Kirchengesetze und Konsolidierung: Das war **2021**
* Dauerbrenner und kontraintutive konfessionelle Transparenz – das war **2022**
* Fake-Facebook-Verbot und kontroverse Aufarbeitung – Jahresrückblick **2023**
* Das Jahr der Novellen – **Jahresrückblick 2024**
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