Die Anwältin ist weder Leibeigene noch bloßes ausführendes Organ, sondern erbringt Dienste höherer Art. Sie ist in allererster Linie unabhängiges Organ der Rechtspflege, dem Interesse, nicht zwingend dem Willen des Mandanten verpflichtet. Und niemand sagt etwas gegen (richtig) informierte Mandanten.
September 24, 2025 at 4:08 PM
Die Anwältin ist weder Leibeigene noch bloßes ausführendes Organ, sondern erbringt Dienste höherer Art. Sie ist in allererster Linie unabhängiges Organ der Rechtspflege, dem Interesse, nicht zwingend dem Willen des Mandanten verpflichtet. Und niemand sagt etwas gegen (richtig) informierte Mandanten.
Ja. Bei den Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente aka Erwerbsunfähigkeitsrente darfst du z. B. schon mal nicht mehr mehr als 3h täglich arbeiten können. Hier die Seite der DRV dazu:
September 3, 2025 at 3:23 PM
Ja. Bei den Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente aka Erwerbsunfähigkeitsrente darfst du z. B. schon mal nicht mehr mehr als 3h täglich arbeiten können. Hier die Seite der DRV dazu: