Bundeswehr Joint Force Command
Impressum: https://opfuekdobw.de/impressum
Die rechtliche Grundlage für diese Hilfs- und Unterstützungsleistungen findet sich in Artikel 35 des Grundgesetzes.
Die rechtliche Grundlage für diese Hilfs- und Unterstützungsleistungen findet sich in Artikel 35 des Grundgesetzes.
🚂✈️ Es geht um das Verlegen von Truppe zu Bahnhöfen, Häfen oder Flughäfen – der Startpunkt für Übungen oder Einsätze im Ausland.
🚂✈️ Es geht um das Verlegen von Truppe zu Bahnhöfen, Häfen oder Flughäfen – der Startpunkt für Übungen oder Einsätze im Ausland.
Die Bundeswehr hält ständig einsatzbereite Kräfte für das nationale Risiko- und Krisenmanagement bereit. Die Planung der Operationen und Führung der Kräfte liegt in Verantwortung des OFK.
Die Bundeswehr hält ständig einsatzbereite Kräfte für das nationale Risiko- und Krisenmanagement bereit. Die Planung der Operationen und Führung der Kräfte liegt in Verantwortung des OFK.
🛡️ Das #OFK sichert die Funktionsfähigkeit der Drehscheibe Deutschland für die #NATO-Bündnisverteidigung und koordiniert dabei insbesondere die Unterstützung alliierter Truppen bei ihrem Aufenthalt in und Transit durch Deutschland (Host Nation Support).
🛡️ Das #OFK sichert die Funktionsfähigkeit der Drehscheibe Deutschland für die #NATO-Bündnisverteidigung und koordiniert dabei insbesondere die Unterstützung alliierter Truppen bei ihrem Aufenthalt in und Transit durch Deutschland (Host Nation Support).
Mehr 👇 www.bundeswehr.de/de/auftrag/v...
Mehr 👇 www.bundeswehr.de/de/auftrag/v...