Max Kolter
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Max Kolter
@mkolter.bsky.social
Jurist & Journalist in Berlin
Redakteur @ Legal Tribune Online (LTO) https://www.lto.de/autoren/name/max-kolter/

Antidiskriminierung, Medienrecht, Unternehmenshaftung, CSR
Wann Habeck Strafantrag gestellt hat, ist doch völlig unerheblich für die Frage, wegen welches Deliktes die Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Denn für die Verfolgung der Politikerbeleidigung braucht es keinen Strafantrag.
October 29, 2025 at 10:54 AM
Die Pressemitteilungen sind doch veröffentlicht. Mich/uns anzuraunen, wir hätten nicht recherchiert, selbst falsche Tatsachen zu behaupten und dann mit „was auch immer“ zu kommen, finde ich etwas frech, muss ich sagen. Lesen Sie doch die Pressemitteilung einfach!
October 29, 2025 at 10:53 AM
Vielleicht hilft die offizielle Pressemitteilung der Bamberger Staatsanwaltschaft von damals. Den Durchsuchungsbeschluss kann ich aus rechtlichen Gründen hier nicht posten, aber glauben Sie mir: Da steht nur der Meme-Sachverhalt und die §§ 185, 188 drin.

www.justiz.bayern.de/media/images...
www.justiz.bayern.de
October 28, 2025 at 3:13 PM
Point taken. Hab’s abgemildert.
October 28, 2025 at 2:52 PM
Das widerspricht doch nicht dem, was ich sage.
October 28, 2025 at 2:12 PM
Ich finde Polizeibeamte einschüchternd. Die sind heute auch fast alle breitschultrig und einfache Schupos tragen fette Kleidung. Ich finde auch Schusswaffen einschüchternd. But maybe it’s just me.
October 28, 2025 at 1:35 PM
Ja, dort täuschen Sie Ihre Erinnerungen. Der Durchsuchungsbeschluss enthielt nur den Beleidigungssachverhalt.
October 28, 2025 at 1:29 PM
Was stört Sie denn? Die Anzahl der Personen, die Schusswaffen, die Uhrzeit?
October 28, 2025 at 1:28 PM
Ein bedenkenswerter Punkt. Nur geht es dann insofern ja wirklich um den Schutz von Gefühlen. Das reicht nicht als Grund für eine Strafnorm, sagt Hörnle. Soziale Ächtung und lauter Widerspruch sind auch Mittel einer liberalen Gesellschaft, dem entgegenzuwirken.
October 27, 2025 at 9:44 AM
Und die Fragestellung selbst ist mE auch problematisch, weil tautologisch:

bsky.app/profile/mkol...
Es ist doppelt unverantwortlich. Die Diskrepanz zwischen eigentlicher Frage und dargestellter Frage ist das eine. Das andere: Die Fragestellung ist im Klartext eine Tautologie: „Merz sagt, es gibt Probleme mit denjenigen, mit denen es Probleme gibt. Hat er damit recht?“ Erkenntniswert?
Bin kein Umfrageexperte, aber finde sowas unverantwortlich: Abgefragt wird die Zustimmung zu Merz' "konkretisierter" (schon das ist irreführend) Aussage, "dass es mit denjenigen Probleme gebe, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, nicht arbeiten und sich nicht an unsere Regeln halten".

1/
October 25, 2025 at 9:12 AM
Ja, muss man. Und ich würde auch denken, dass das in deutlich mehr Fällen zur straflosigkeit führen müsste. Aber selbst die Rechtsprechung tut sich da schwer, vertiefend: www.lto.de/recht/hinter...
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Aktivisten des 'Zentrums für Politische Schönheit'. Ihre Aktion ist wohl strafbar, sagt ein Experte. NS-Symbole sind tabu.
www.lto.de
October 24, 2025 at 3:05 PM