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felwa.bsky.social
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Und dennoch liegt dann die Verantwortlichkeit bei der SL, die jemanden mit der Tätigkeit beauftragt hat. Denn die Tätigkeit wurde delegiert, die Verantwortlichkeit kann die SL nicht abgeben (auch weil Gesetz (BayEUG) KMS und KMBek immer sticht). Verantw. bleibt bei der SL als Behördenvorstand.
November 7, 2025 at 11:16 AM
Und dann wird besonders klar:

14 Vor dem Einstellen auf die Internetseite der Schule sind die Inhalte daher durch die Schulleitung oder eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft zu prüfen. 15 Unzulässige Inhalte auf Internetseiten der Schule sind unverzüglich zu löschen.
November 7, 2025 at 7:11 AM
Dort ab Satz "12Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass durch die Internetseite der Schule nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird. 13Die schulische Verantwortung erstreckt sich auch auf die Darstellung von Schulprojekten, Seiten einzelner Schulklassen und Mitteilungen schulischer Gremien."
November 7, 2025 at 7:11 AM
Für Bayern gibt's außerdem eine KMBek (Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen). Hier Punkt 4.2: www.gesetze-bayern.de/Content/Docu...
Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen - Bürgerservice
www.gesetze-bayern.de
November 7, 2025 at 7:07 AM
Für Bayern gilt: Art. 57 (3) BayEUG. Hier zumindest eindeutig geregelt
November 7, 2025 at 7:00 AM
Bei uns genau das Gegenteil. Noch nichts verschwunden und das Auf-den-Tisch-legen schützt die betroffenen SuS vor Verdächtigungen der Mit-SuS (hat unerlaubt auf Handy geschaut) oder auch Lehrkräften. In medizinischen Notfällen kann man schnell reagieren.
August 26, 2025 at 11:21 AM
An vielen mir bekannten Schulen hat es sich bewährt, ein Areal in der Aula einzurichten, das meist „Telefonzelle” genannt wird. Dort ist den SuS ein kurzes Telefonat, ein Blick auf das Handy oder das Beantworten von Nachrichten gestattet. Zocken ist ausdrücklich verboten. Betrifft Bayern/Gym. 3
August 26, 2025 at 6:07 AM
Bei Leistungsnachweisen liegt es auf dem Pult der Lehrkraft.

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August 26, 2025 at 6:06 AM
Zu den medizinischen Gründen: Es gibt einige körperliche Einschränkungen, die über Apps überwacht werden können, zum Beispiel der Blutzuckerspiegel. Regelung: Das Handy liegt auf dem Tisch, aber in einer Tasche, die das Display verdeckt, oder Ähnlichem, damit das Handy nicht ablenkt. 1
August 26, 2025 at 6:05 AM
NAPS 2 kann OCR mit Fraktur, falls das hilft
December 30, 2024 at 6:06 AM
Regensburg?
August 8, 2024 at 6:50 PM