@dianaettig.bsky.social
#Medienrecht meets #Datenschutz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht @spiritlegal Frankfurt
Ich glaube so eine kreative Begründung kommt raus, wenn man eigentlich genau weiß, dass man wohl doch eine Einwilligung bräuchte 😅
§ 25 TTDSG / Reichweitenmessung des Rundfunks: www.swr.de/unternehmen/...: "Daraus folgt, dass die Nutzungsmessung auch nach Maß-gabe des TTDSG ausschließlich im publizistischen Interesse vorgenommen wird, sodass [...] eine Einwilligung an dieser Stelle entbehrlich ist." (S. 16)
#teamdatenschutz
November 15, 2023 at 11:04 PM
Reposted
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO als Schadensersatz zu zahlende fiktive Lizenzgebühr für unberechtigte Namensnennung und Zitierung in einem Versandkatalog

OLG Köln, Urteil vom 04.05.2023, 15 U 3/23

www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ko...
October 9, 2023 at 2:54 PM