Die nachträgliche Behauptung, es sei um Über- & Fehlbehandlung gegangen, ist durchschaubar.
Wer Hochbetagten Therapien streichen will, weil sie angeblich „zu teuer“ sind, spart nicht an Fehlanreizen, sondern an Menschen.
Das ist mit Medizin, Ethik & Grundgesetz unvereinbar.
Die nachträgliche Behauptung, es sei um Über- & Fehlbehandlung gegangen, ist durchschaubar.
Wer Hochbetagten Therapien streichen will, weil sie angeblich „zu teuer“ sind, spart nicht an Fehlanreizen, sondern an Menschen.
Das ist mit Medizin, Ethik & Grundgesetz unvereinbar.